Fahrerlaubnis-Klassen

Fahrerlaubnis-Klassen2021-06-06T22:47:03+02:00

Fahrerlaubnis-Klassen

All diese Ausbildungsklassen kannst Du bei mir lernen.

Zu den Fahrerlaubnis-Klassen
Klasse MO – Mofa2023-03-13T19:00:18+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Einspuriges Kraftfahrzeug mit nicht mehr als 50 ccm und 25 km/h
  • Prüfbescheinigung mit 15 Jahren
  • Grundunterricht: 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Praktische Ausbildung: bei Einzelausbildung mindestens 90 Min., bei Gruppenausbildung mindestens 180 Min. pro Gruppe
  • Grundbetrag: 299,00 €

  • Theoretische Prüfung (Gebühren TÜV/DEKRA): 23,80 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse MO)

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung.

Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm).

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Klasse AM – Kleinkrafträder2023-03-13T18:59:26+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad, Trike)
  • Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) bis max. 4 kW Motorleistung, Verbrennungsmotor oder Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) mit einem Hubraum von max. 50 ccm.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Theorieunterricht: 8 bzw. 14 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)
  • Praktische Ausbildung: Grundausbildung – keine Sonderfahrten
  • Grundbetrag: 499,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 199,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 72,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung: 116,93 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse AM)

– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
max. 50 cm3 Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm3 Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm3 Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine

Klasse A1 – Leichtkrafträder2023-03-13T18:58:15+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Leichtkrafträder (Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Theorieunterricht: 10 bzw. 16 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    4 Stunden auf Autobahnen
    3 Stunden bei Nacht
  • Grundbetrag: 499,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 99,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 75,00 €
    Überlandfahrt: 85,00 €
    Autobahnfahrt: 85,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 90,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung (komplett): 146,56 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse A1)

– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM

Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A2, A1 und AM:
Was ist neu bei den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A?
  • Die Klasse AM wurde durch die Dritte EG-Führerscheinrichtlinie in den Staaten der Europäischen Union und des EWR
    als Klasse für Kleinstkrafträder und andere schwach motorisierte Kraftfahrzeuge eingeführt. Die bisher in die nationale Klasse M fallenden zweirädrigen Kleinkrafträder (Moped und Mokick) sowie die dreirädrigen Kleinkrafträder und die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge, für die bisher die Klasse S erforderlich war, wurden dieser Klasse zugeordnet. Bisher verstand man unter „Kraftrad“ ein motorisiertes Zweirad. Der Begriff „dreirädrige Kleinkrafträder“ wurde durch die EU-weit gültige Typ-Genehmigungsrichtlinie eingeführt. Alle zur Klasse AM gehörenden Fahrzeuge haben gemeinsam, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h und, falls sie von einem Verbrennungsmotor mit Fremdzündung (Otto-Motor) angetrieben werden, der Hubraum auf 50 cm3 begrenzt ist. Bei Antrieb durch einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung nicht größer sein als 4 kW. Für die drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge gibt es eine weitere Regelung: Bei einem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor) darf die maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Und bei den vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt, jedoch zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse.
  • Die Klasse A1 berechtigt auch zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW.
    Bei den Leichtkrafträdern ist außerdem das Verhältnis Motorleistung zu Leermasse auf 0,1 kW je kg begrenzt.
  • Die neu eingeführte Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung bis maximal 35 kW.
    Auch bei dieser Klasse ist die Leistung bezogen auf die Leermasse begrenzt: maximal 0,2 kW je kg.
  • Die Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern ohne Leistungsbegrenzung (schwere, leistungsstarke Motorräder).
    Sie berechtigt auch zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge (Trikes) mit mehr als 15 kW. Diese fielen bisher in die
    Klasse B.

Was gilt, wenn das Verhältnis von Leistung zu Leermasse überschritten wird?

Mit der Begrenzung der Motorleistung im Verhältnis zur Leermasse soll erreicht werden, dass die Leistungsbegrenzung auf 11 kW bei der Klasse A1 und auf 35 kW bei der Klasse A2 nicht durch extreme Leichtbauweise umgangen wird. Ein Fahrer begeht eine Straftat (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis), wenn er ein Kraftrad führt, bei dem entweder die Hubraumgrenze (Klasse A1), die zulässige Leistungsgrenze oder das Verhältnis Leistung zu Leermasse überschritten wird. Letzteres wäre beispielsweise der Fall, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis A2 ein Motorrad mit 35 kW und einer Leermasse von 150 kg führen würde. Für dieses Kraftrad würde die Klasse A benötigt, da das Verhältnis von Leistung zu Leermasse mit 0,23 größer ist als 0,2.

Fahrerlaubnis auf Probe

Die Klasse AM wird nicht auf Probe erteilt. Allerdings wird bei der erstmaligen Erweiterung der Fahrerlaubnis auf eine andere Klasse die durch Erweiterung erworbene Klasse (z. B. Klasse B) auf Probe erteilt (ausgenommen sind Erweiterungen auf die Klassen L und T, die ebenfalls nicht auf Probe erteilt werden). Für alle anderen Klassen gilt: Sie werden beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis auf Probe erteilt.

Stufenführerschein

Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§ 7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO). Für diese Überprüfung empfiehlt es sich, mit dem Bewerber eine besondere vertragliche Vereinbarung abzuschließen. In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Dies betrifft:

  • Direkteinstieg in A2 oder A
  • Aufstieg von A1 direkt nach A
  • Aufstieg von A1 nach A2 bzw. A2 nach A ohne mindestens zweijährigen Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse.

Zu welchem Zeitpunkt muss beim Stufenaufstieg der zweijährige Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse erfüllt sein?

Der Bewerber muss am Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein der jeweils niedrigeren Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzen. Die praktische Prüfung darf bereits einen Monat vor Ablauf dieser Frist abgelegt werden (§17 Abs. 1 Satz 5 FeV).

Darf man mit den Klassen AM, A1, A2 und A auch Motorräder mit Beiwagen führen?

Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.

Darf man mit den Klassen AM, A1, A2 oder A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren?

Nein, die Klasse L ist nicht in diese Klassen eingeschlossen.

Klasse A2 – Mittelschwere Krafträder2023-03-13T18:56:34+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Theorieunterricht: 10 bzw. 16 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    4 Stunden auf Autobahnen
    3 Stunden bei Nacht
    jeweils 2 Stunden weniger bei Vorbesitz der Klasse A1 von min. 2 Jahren

  • Grundbetrag: 499,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 99,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 77,00 €
    Überlandfahrt: 87,00 €
    Autobahnfahrt: 86,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 92,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung (komplett): 146,56 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse A2)

Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klassen: A1, AM

Klasse A – Schwere Krafträder2023-03-13T18:53:13+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 über min. 2 Jahre oder ab 24 Jahren bei Direkteinstieg

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Theorieunterricht: 10 bzw. 16 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    4 Stunden auf Autobahnen
    3 Stunden bei Nacht
    (jeweils 2 Stunden weniger bei Vorbesitz der Klasse A1 von min. 2 Jahren)
  • Grundbetrag: 499,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 99,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 77,00 €
    Überlandfahrt: 87,00 €
    Autobahnfahrt: 87,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 92,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung (komplett): 146,56 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse A)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Klasse B – Pkw und leichte Lkw2023-03-13T18:51:14+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
  • Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Theorieunterricht: 8 bzw. 14 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    4 Stunden auf Autobahnen
    3 Stunden bei Nacht
    (insgesamt 12 Stunden)

  • Grundbetrag: 499,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 49,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 199,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 75,00 €
    Überlandfahrt: 85,00 €
    Autobahnfahrt: 85,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 87,00 €

  • Weitere Preispositionen:
    Simulator Extrastunde: 39,00 €
    Simulatorpaket (6 x 45 min): 219,00 €
    Übungsfahrt ohne Simulator: 65,00 €
  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung (komplett): 116,93 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse B)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klassen: AM, L

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 – Pkw mit Anhänger2023-03-13T18:49:35+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse B

  • Grundbetrag Klasse B96: 599,00 €
Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse B196)

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde á 60 Minuten

Ergänzende Erläuterungen:

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.

Klasse BE – Größerer Anhänger2023-03-13T18:47:44+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größerem Anhänger
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren oder im Zuge einer Berufsausbildung)
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
  • Theorieunterricht: Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    3 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    1 Stunde auf Autobahnen
    1 Stunde bei Nacht
  • Grundbetrag: 249,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 29,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Praxis: 199,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 77,00 €
    Überlandfahrt: 87,00 €
    Autobahnfahrt: 87,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 92,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Praktische Prüfung (komplett): 116,93 €
    – nur Prüfungsfahrt: 96,70 €
    – nur Verbinden und Trennen: 20,23 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse BE)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre:
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine

Klasse L – Landwirtschaftliche Zugmaschinen usw.2023-03-13T18:45:39+01:00
Das Wichtigste im Überblick:
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Theorieunterricht: 8 bzw. 14 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

  • Grundbetrag: 499,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse L)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine

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