Das Wichtigste im Überblick:
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 über min. 2 Jahre oder ab 24 Jahren bei Direkteinstieg

  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Theorieunterricht: 10 bzw. 16 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    4 Stunden auf Autobahnen
    3 Stunden bei Nacht
    (jeweils 2 Stunden weniger bei Vorbesitz der Klasse A1 von min. 2 Jahren)
  • Grundbetrag: 499,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 99,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 77,00 €
    Überlandfahrt: 87,00 €
    Autobahnfahrt: 87,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 92,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung (komplett): 146,56 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse A)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM