Das Wichtigste im Überblick:
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
  • Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Theorieunterricht: 8 bzw. 14 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    4 Stunden auf Autobahnen
    3 Stunden bei Nacht
    (insgesamt 12 Stunden)

  • Grundbetrag: 499,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 49,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €
    Vorstellung zur Prüfung Praxis: 199,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 75,00 €
    Überlandfahrt: 85,00 €
    Autobahnfahrt: 85,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 87,00 €

  • Weitere Preispositionen:
    Simulator Extrastunde: 39,00 €
    Simulatorpaket (6 x 45 min): 219,00 €
    Übungsfahrt ohne Simulator: 65,00 €
  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
    Praktische Prüfung (komplett): 116,93 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse B)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klassen: AM, L