Das Wichtigste im Überblick:
  • Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größerem Anhänger
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren oder im Zuge einer Berufsausbildung)
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
  • Theorieunterricht: Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
  • Praktische Ausbildung – Mindestumfang der Sonderfahrten:
    3 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
    1 Stunde auf Autobahnen
    1 Stunde bei Nacht
  • Grundbetrag: 249,00 €
    Aufpreis bei mehreren Klassen: 29,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Praxis: 199,00 €

  • Preise für Fahrstunden:
    Grundausbildung (Fahrstunde à 45 min): 77,00 €
    Überlandfahrt: 87,00 €
    Autobahnfahrt: 87,00 €
    Dunkelheitsfahrt: 92,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Praktische Prüfung (komplett): 116,93 €
    – nur Prüfungsfahrt: 96,70 €
    – nur Verbinden und Trennen: 20,23 €

Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse BE)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre:
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine