Das Wichtigste im Überblick:
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN

  • Theorieunterricht: 8 bzw. 14 Stunden (MIT / OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse, in Doppelstunden zu je 90 Min.)

  • keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

  • Grundbetrag: 499,00 €

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie: 99,00 €

  • Gebühren TÜV/DEKRA:
    Theoretische Prüfung: 22,49 €
Alle Ausbildungsinfos und Preise (Klasse L)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine